Allgemeine Geschäftsbeziehungen
Pfötchen im Wunderland
Hundesitting und Kleintierbetreuung
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen „Pfötchen im Wunderland“ und Hundehaltern/Hundehalter/in oder deren Vertreter (im Nachfolgenden Halter/Eigentümer genannt), über Leistungen des Unternehmens abgeschlossen werden.
2. Erstgespräch
Ein Vertragsabschluss kann nur zustande kommen, wenn Halter/Eigentümer sowie Hund bei „Pfötchen im Wunderland“ persönlich vorstellig geworden sind. Das Erstgespräch ist für den Halter/Eigentümer kostenlos.
Vertragsbedingungen
1. Soziale Verträglichkeit
Der Halter/Eigentümer wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sein Hund sich in einer Gruppenbetreuung mit mehreren anderen Hunden befindet. Bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden ist es artbedingt möglich, dass diese, beispielsweise durch Beißereien oder beim Spielen, Verletzungen davontragen können. Um dieses Risiko zu minimieren, garantiert der Halter/Eigentümer bei Vertragsabschluss, dass sein(e) zu betreuender/betreuenden Hund(e) sozialverträglich mit Artgenossen/Menschen und weder aggressiv noch bissig ist/sind. Gegebenenfalls von Gesetzes wegen einzuholende Begleitpapiere (z.B. Negativgutachten) sind stets vorzulegen.
In Ausnahmefällen kann ein Hund auch einzeln ausgeführt werden, hierfür muss der Hund nicht sozialverträglich mit anderen Hunden sein, allerdings mit Menschen. Eine Unverträglichkeit gegenüber Artgenossen muss der Halter vor Abschluss des Betreuungsvertrages „Pfötchen im Wunderland“ mitteilen.
2. Gesundheitszustand
Der/die zu betreuende/betreuenden Hund(e) muss/müssen gemäß den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von Ungeziefer sein. Der Halter/ Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein(e) Hund(e) über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz verfügt/verfügen. Jedweder Verdacht auf Erkrankung und/oder Ungezieferbefall muss „Pfötchen im Wunderland“ schriftlich mitgeteilt werden. Etwaige Vorerkrankungen und/oder körperliche Beschwerden des/der Hund(e) müssen vor Vertragsabschluss offengelegt werden. Impfausweis(e) oder ähnliche Dokumente sind stets vorzulegen.
3. Steueramtliche Registrierung
Der Halter/Eigentümer versichert, dass sein(e) Hund(e) steuerlich angemeldet ist/sind. Die Steuermarke ist vor Betreuungsbeginn am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen.
4. Tierschutzgesetz
„Pfötchen im Wunderland“ versichert eine art- und verhaltensgerechte Betreuung der Hunde sowie die Beachtung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.
5. Unterbringung/Verpflegung
Der Halter/Eigentümer wird über die Unterbringung und Betreuung seines Hundes durch das Beratungsgespräch informiert. Der Halter/Eigentümer gibt vor Vertragsabschluss Auskunft über Besonderheiten zu Verpflegung und medizinischer Versorgung sowie über den allgemeinen Umgang mit dem Hund.
6. Fehlverhalten
Der Halter/Eigentümer versichert gegenüber „Pfötchen im Wunderland“, alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotenzial, bisheriges Fehlverhalten des Hundes und insbesondere durch den Hund verschuldete Fremdschäden müssen mitgeteilt werden.
7. Tierärztlicher Notfall/Behandlung
Der Halter/Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, alle eventuellen Kosten und Folgekosten im Falle eines tiermedizinischen Notfalles zu übernehmen. Die Feststellung, ob ein tiermedizinischer Notfall vorliegt, obliegt zum Wohle des Hundes ausschließlich „Pfötchen im Wunderland“. Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter/Eigentümer damit einverstanden, dass zum Wohle seines Hundes die Versorgung von einem Tierarzt in unmittelbarer Nähe übernommen wird, um eine umgehende tierärztliche Versorgung sicherzustellen. Der Halter/Eigentümer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass alle Bemühungen durch einen Tierarzt oder Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalls/ einer Verletzung, ohne seine vorherige Kostenkalkulation erfolgen könnten.
8. Sorgfaltspflicht
„Pfötchen im Wunderland“ verpflichtet sich, anvertraute Gegenstände und Räumlichkeiten mit Sorgfalt zu benutzen und auf deren Erhalt (z.B. Inventar, Hausrat, Pflanzen, Tiere) zu achten. Das Unternehmen haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist „Pfötchen im Wunderland“ berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die Kosten die hierbei entstehen übernimmt der Halter/Eigentümer. Der Halter/Eigentümer verpflichtet sich, Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen, Bargeld etc. verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren. Personen, die während der Abwesenheit des Halters zusätzlich Zugang zu der Wohnung/Haus/Büro haben, sind namentlich in Schriftform bekannt zu geben.
9. Beständigkeit
„Pfötchen im Wunderland“ verpflichtet sich, bei angekündigter terminierter Unterbrechung des Betreuungsverhältnisses (z.B. Halter und Hund fahren eine Woche in den Urlaub) die entsprechenden Kapazitäten nicht neu zu verteilen.
III. Vergütung
1. Standardvergütung
Soweit nicht anders vereinbart, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste abgerechnet.
2. Kostenänderungen
„Pfötchen im Wunderland“ obliegt das Recht, Preise jederzeit der aktuellen Marktsituation anzupassen. Eine Auskunft über etwaige Kostenänderungen erfolgt schriftlich. Der Halter/Eigentümer hat dann das Recht, seine Vertragsbedingungen neu auszuhandeln oder den bestehenden Vertrag zu kündigen.
3. Absagefristen und Versäumniszuschlag
Absagen für den Gassi-Service sowie Halb- und Tagesbetreuung müssen spätestens 72 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen, wenn keine Monatspauschale abgeschlossen ist.
Bei Versäumung dieser Fristen für
a) Gassi-Service oder Halb- und Tagesbetreuung
Werden 100% des gesamten Betreuungsentgelts fällig.
Bei Monatspauschalen ändert sich der zu zahlende Gesamtbetrag bei Absagen von Betreuungsterminen seitens des Kunden nicht.
Absagen für Mehrtages und Urlaubsbetreuungen müssen spätestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn erfolgen.
Bei Versäumung dieser Fristen für
b) Mehrtages und Urlaubsbetreuungen
15 bis 28 Tage vor Vertragsbeginn 50% des gesamten Betreuungsentgelts fällig.
1 bis 14 Tage vor Vertragsbeginn 75% des gesamten Betreuungsentgelts fällig.
„Pfötchen im Wunderland“ entscheidet nach eigenem Ermessen, ob in begründeten Einzelfällen von den allgemeinen Versäumniszuschlägen abgewichen oder gar darauf verzichtet werden kann.
4. Sonderzahlungen
Bei außergewöhnlicher Verunreinigung der Räumlichkeiten und/oder der Transportmöglichkeiten (z.B. Kfz), etwa durch Markieren oder Durchfall, berechnen wir 20,00 € pro Reinigung. Bei starker Verschmutzung behält sich „Pfötchen im Wunderland“ vor, Schadensersatzforderungen zu stellen. Der Halter/Eigentümer verpflichtet sich, für die Ernährung seines Hundes entgeltlich zu sorgen.
5. Kaution
Eine Kaution ist nicht zu stellen oder gesondert zu vereinbaren.
6. Zahlungsmodalitäten
Der Rechnungsbetrag ist bar oder per Überweisung zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von „Pfötchen im Wunderland “ zu bezahlen. Der vom Halter/Eigentümer für bestimmte Wochentage gebuchte Betreuungsplatz wird mit der Zahlung für den Hund reserviert.
Haftung
1. Hundehaftpflichtversicherung
Der Halter/Eigentümer versichert, dass für seinen/seine zu betreuenden Hund(e) eine Hundehaftpflichtversicherung besteht. Während des Betreuungszeitraums haftet der Halter/Eigentümer weiterhin als Tierhalter gemäß §833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die der/die von ihm in Betreuung gegebene(n) Hund(e) an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Hundebetreuung aktiv (z. B. durch Biss) oder passiv (z.B. durch ansteckende Krankheiten) verursacht/verursachen.
2. Ansprüche Dritter
Der Halter/Eigentümer stellt „Pfötchen im Wunderland“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus §834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. „Pfötchen im Wunderland“ und deren Vertreter übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den/die jeweiligen zu betreuenden Hund(e) verursacht werden.
3. Grobe Fahrlässigkeit
Für Schäden, die der/die betreute/betreuten Hund(e) in der Betreuungszeit erleiden kann/können, ist die Haftung von „Pfötchen im Wunderland“ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des/der von „Pfötchen im Wunderland“ betreuten Hunde(s) ist ausgeschlossen.
4. Trächtigkeit und Deckung
Der Halter/Eigentümer wird insbesondere darauf hingewiesen, dass trächtige Hündinnen bis zu 14 Tage vor dem Geburtstermin nicht mehr in Betreuung gegeben werden können. „Pfötchen im Wunderland“ übernimmt für diesbezügliche Geburtsschäden keinerlei Haftung. Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraums gedeckt werden oder sollte ein nicht kastrierter Rüde eine Hündin decken.
V. Kündigung
1. ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann bei 12-monatiger Mindestlaufzeit nach Ablauf der ersten 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Der Vertrag kann bei 6-monatiger Mindestlaufzeit nach Ablauf der ersten 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Der Vertrag kann bei 4-monatiger Mindestlaufzeit nach Ablauf der ersten 4 Monate mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Der Vertrag kann bei nicht definierter Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
2. Außerordentliche Kündigung
„Pfötchen im Wunderland“ kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn
a) Das Verhalten des Hundes keine Gruppenbetreuung zulässt (z.B. Aggressivität).
b) Das Verhalten und/oder der Zustand des Hundes keine Betreuung durch „Pfötchen im Wunderland“ zulässt (z.B. Lärmstörung im nicht tolerierbaren Bereich).
c) Der Halter/Eigentümer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (z.B. Verheimlichung von Krankheit).
d) Eine Gefährdung von Personen und Tieren nicht ausgeschlossen werden kann (z.B. Bissigkeit).
e) Der Halter/Eigentümer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
„Pfötchen im Wunderland“ behält sich das Recht vor, den Hund von der Betreuung auszuschließen und/oder weiterzuvermitteln, sollte der Hund negativ auffällig werden. Sämtliche dadurch entstehende Kosten sind vom Halter/Eigentümer zu übernehmen.
Der Halter/Eigentümer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn
a) eine Krankheit, ein Unfall etc. eine (Gruppen)Betreuung ausschließt;
b) das Ableben des Hundes eine Betreuung unmöglich macht;
c) das Weggeben des Hundes eine Betreuung unmöglich macht;
d) der Halter/Eigentümer seinen Wohnort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von „Pfötchen im Wunderland“ verlegt;
e) das Ableben des Halters/Eigentümers eine Betreuung unmöglich macht.
VI. Widerrufsrecht
Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
1. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
VII. Sonstiges
1. Übertragung der Bildrechte
Der Kunde überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den von „Pfötchen im Wunderland“ angefertigten Aufnahmen des Hundes während der Hundebetreuung und/oder -veranstaltung. „Pfötchen im Wunderland“ darf alle produzierten Bilder ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Kunde überträgt alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Einschränkung. Sämtliche Ansprüche des Kunden auf Bild- und Tonmaterial sind hiermit abgegolten.
2. Zusatzvereinbarungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.